Optische Netzwerke, Neu definiert.

Lebenslange Garantie und garantierte Kompatibilität

UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG

RICHTLINIE ZUR UNTERNEHMERISCHEN VERANTWORTUNG

Version 2022.05.16

Da Lieferketten weltweit weiter wachsen, hat Precision Optical Technologies (Precision) die Notwendigkeit erkannt, eine Richtlinie zur sozialen Verantwortung des Unternehmens einzuführen, um die Position von Precision als Organisation widerzuspiegeln. Precision verpflichtet sich zur Einhaltung aller Vorschriften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gesetze zu Menschenhandel, Kinderarbeit und Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie zur Verantwortung aller verbundenen Unternehmen von Precision, einschließlich Mitarbeitern, Partnern und Unterlieferanten, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen .
 
Von Precision und allen verbundenen Unternehmen wird erwartet, dass sie sich an einem sozial verantwortlichen Verhalten beteiligen, das alle geltenden Gesetze und behördlichen Standards erfüllt und übertrifft. Es wird erwartet, dass sich alle Parteien bei allen Geschäftsaktivitäten, einschließlich der erweiterten Lieferkette und der jeweiligen Partner, nicht an Handlungen oder Praktiken beteiligen, die Menschenhandel, Kinderarbeit und Zwangs- oder Pflichtarbeit beinhalten.
 
Diese Richtlinie erstreckt sich auf Handlungen, die Precision möglicherweise nicht direkt betreffen und dennoch gegen geltende Gesetze oder Vorschriften mit anderen Partnern oder Kunden verstoßen. Unser Prozess umfasst die Verwendung der Suchmaschine Consolidated Screening List (CSL), um alle Partner in der Lieferkette, einschließlich Hersteller, Lieferanten und Kunden, zu überprüfen. Diese Datenbank wird von der International Trade Administration in Zusammenarbeit mit den Handels-, Außen- und Finanzministerien verwaltet und enthält eine vollständige Liste aller Personen und Organisationen, denen die US-Regierung den Import, Export oder Transfer von Artikeln untersagt. Über diese Maßnahme hinaus wird Precision weiterhin nur aus ethischen Regionen auf der ganzen Welt beziehen und keine Partner in Regionen engagieren, in denen unethische Geschäftspraktiken durchgeführt werden.
 
Das Ziel von Precision ist es, eine vollständige und durchgängige sozialbewusste Lieferkette aufzubauen und uns nur mit Organisationen auszurichten, deren Werte unsere eigenen widerspiegeln. Wir haben und werden dies auch weiterhin während des Lieferantenauswahlprozesses tun und sicherstellen, dass wir niemals wissentlich mit einer Organisation zusammenarbeiten, die an unethischen Geschäftspraktiken teilnimmt.

Verhaltens- und Ethikkodex

Kommt bald! 

Verhaltenskodex für Zulieferer

Kommt bald! 

Verhaltenskodex für Wiederverkäufer/Distributoren

Kommt bald! 

KOORDINIERTE OFFENLEGUNG VON SCHWACHSTELLEN

Richtlinie zur Offenlegung von Sicherheitslücken

Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2023

Einführung

Precision ist bestrebt, die Sicherheit der Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, die wir unseren Kunden anbieten. Precision ist bestrebt, die Sicherheit unserer Produkte während des gesamten Produktlebenszyklus zu verbessern.

Diese Richtlinie soll Sicherheitsforschern klare Richtlinien für die Durchführung von Aktivitäten zur Erkennung von Schwachstellen geben und unsere Präferenzen bei der Übermittlung entdeckter Schwachstellen an uns vermitteln.

In dieser Richtlinie wird beschrieben, welche Systeme und Forschungsarten unter diese Richtlinie fallen, wie Sie uns Schwachstellenberichte senden und wie lange wir Sicherheitsforscher bitten, mit der öffentlichen Offenlegung von Schwachstellen zu warten.

Wir empfehlen Ihnen, uns zu kontaktieren, um potenzielle Schwachstellen in unseren Systemen zu melden.

Genehmigung

Wenn Sie sich bei Ihrer Sicherheitsrecherche nach Treu und Glauben bemühen, diese Richtlinie einzuhalten, betrachten wir Ihre Recherche als autorisiert. Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um das Problem schnell zu verstehen und zu lösen, und Precision wird keine rechtlichen Schritte in Bezug auf Sie empfehlen oder einleiten Forschung. Sollte ein Dritter wegen Aktivitäten, die in Übereinstimmung mit dieser Richtlinie durchgeführt wurden, rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, werden wir diese Genehmigung bekannt geben.

Richtlinien

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet „Forschung“ Aktivitäten, bei denen Sie:

  • Benachrichtigen Sie uns so schnell wie möglich, wenn Sie ein echtes oder potenzielles Sicherheitsproblem entdecken.
  • Bemühen Sie sich nach Kräften, Datenschutzverletzungen, eine Beeinträchtigung des Benutzererlebnisses, Störungen von Produktionssystemen sowie die Zerstörung oder Manipulation von Daten zu vermeiden.
  • Nutzen Sie Exploits nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um das Vorhandensein einer Schwachstelle zu bestätigen. Verwenden Sie einen Exploit nicht, um Daten zu kompromittieren oder zu exfiltrieren, einen dauerhaften Befehlszeilenzugriff einzurichten oder den Exploit für den Wechsel zu anderen Systemen zu verwenden.
  • Geben Sie Precision ausreichend Zeit, um das Problem zu lösen, bevor Sie es öffentlich offenlegen.
  • Reichen Sie keine großen Mengen minderwertiger Berichte ein.

Sobald Sie festgestellt haben, dass eine Sicherheitslücke besteht oder Sie auf sensible Daten (einschließlich persönlich identifizierbarer Informationen, Finanzinformationen oder geschützter Informationen oder Geschäftsgeheimnisse einer anderen Partei) stoßen, müssen Sie Ihren Test beenden, uns sofort benachrichtigen und dürfen diese Daten nicht weitergeben irgendjemand anderes.

Testmethoden

Folgende Prüfmethoden sind nicht zugelassen:

  • Netzwerk-Denial-of-Service-Tests (DoS oder DDoS) oder andere Tests, die den Zugriff auf ein System oder Daten beeinträchtigen oder diese beschädigen
  • Physische Tests (z. B. Zugang zum Büro, offene Türen, Tailgating), Social Engineering (z. B. Phishing, Vishing) oder andere nichttechnische Schwachstellentests
  • Prüfung aller Precision-Produkte, die aktiv in der Produktion eingesetzt werden.
  • Testen von Precision-Produkten, die bei Kunden bereitgestellt oder von diesen verwendet werden, ohne ausdrückliche dokumentierte Genehmigung des Produktbesitzers.

Umfang

Diese Richtlinie gilt für die Precision-Webseite unter https://www.precisionot.com/ und auf die Produkte, die Precision herstellt und an seine Kunden verkauft.

Obwohl wir andere über das Internet zugängliche Systeme oder Dienste entwickeln und warten, bitten wir darum, dass aktive Forschung und Tests nur an den Systemen und Diensten durchgeführt werden, die in den Geltungsbereich dieses Dokuments fallen. Wenn es ein bestimmtes System gibt, das Ihrer Meinung nach nicht in den Geltungsbereich fällt und einen Test wert ist, kontaktieren Sie uns bitte, um es zunächst zu besprechen. Wir werden den Umfang dieser Richtlinie im Laufe der Zeit erweitern.

Eine Sicherheitslücke melden

Die im Rahmen dieser Richtlinie übermittelten Informationen werden nur zu Verteidigungszwecken verwendet – um Schwachstellen zu mindern oder zu beheben. Wenn Ihre Ergebnisse neu entdeckte Schwachstellen umfassen, die alle Benutzer eines Produkts oder einer Dienstleistung und nicht nur Precision betreffen, können wir Ihre Meldung an die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) weitergeben, wo sie im Rahmen ihres koordinierten Prozesses zur Offenlegung von Schwachstellen behandelt wird. Wir geben Ihren Namen oder Ihre Kontaktinformationen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung weiter.

Precision akzeptiert Schwachstellenberichte über help.desk@precisionot.com

Wir unterstützen keine PGP-verschlüsselten E-Mails.

Meldungen können anonym eingereicht werden. Wenn Sie Ihre Kontaktinformationen mitteilen, bestätigen wir den Eingang Ihres Berichts innerhalb von 7 Werktagen.

Um uns bei der Auswahl und Priorisierung von Einreichungen zu helfen, empfehlen wir, dass Ihre Berichte:

  • Beschreiben Sie den Ort, an dem die Schwachstelle entdeckt wurde, und die möglichen Auswirkungen der Ausnutzung.
  • Bieten Sie eine detaillierte Beschreibung der Schritte an, die zur Reproduktion der Schwachstelle erforderlich sind (Proof-of-Concept-Skripte oder Screenshots sind hilfreich).
  • Seien Sie nach Möglichkeit auf Englisch.

Was Sie von uns erwarten können

  • Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Kontaktinformationen mit uns zu teilen, verpflichten wir uns, dies so offen und schnell wie möglich mit Ihnen abzustimmen.
  • Innerhalb von 7 Werktagen bestätigen wir den Eingang Ihrer Meldung.
  • Wir werden Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten das Vorhandensein der Schwachstelle bestätigen und so transparent wie möglich darlegen, welche Schritte wir während des Behebungsprozesses unternehmen, auch bei Problemen oder Herausforderungen, die die Lösung verzögern könnten.
  • Wir werden einen offenen Dialog pflegen, um Probleme zu besprechen.

QUALITÄT

Qualitätsrichtlinie

Version 2021.06.11

Precision Optical Technologies bietet qualitativ hochwertige Produkte und Dienstleistungen, die die Anforderungen und Erwartungen unserer Kunden erfüllen oder übertreffen. Precision wird unsere Richtlinien, Programme und Verfahren aktiv überprüfen und verbessern, um es den Mitarbeitern zu ermöglichen, ihre Arbeit jederzeit korrekt und konsistent zu erledigen.

TERMS & AMP; BEDINGUNGEN

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Version 2022.07.27

ALLGEMEINES - Precision Optical Technologies („im Folgenden „Verkäufer“ genannt“) und der Käufer („Käufer“), wie auf der Vorderseite der Bestellung genannt, vereinbaren, dass die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen für die gesamte Vereinbarung zwischen beiden Parteien gelten . Alle Artikel, die später gemäß der Vereinbarung bestellt werden, müssen vom Käufer über die eindeutige Angebotsidentifikationsnummer des Verkäufers auf die neueste Version auf der Vorderseite seiner an den Verkäufer ausgestellten Bestellung verwiesen werden.

ANNAHME – Der Verkauf eines Artikels ist ausdrücklich abhängig von der Zustimmung des Käufers zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers, wie hierin angegeben, und vom maschinengeschriebenen Teil der referenzierten Angebotsnummer, sofern nichts anderes schriftlich angegeben ist. Sofern die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers nicht zuvor vom Käufer akzeptiert wurden, gilt die Annahme der im Rahmen des Vertrags versandten Artikel durch den Käufer als Zustimmung zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle anderen Dokumente, die dem Vertrag beigefügt oder durch Bezugnahme darauf einbezogen sind, Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen in irgendeiner Form oder anderen vom Käufer eingereichten Unterlagen haben.

RANGFOLGE - Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers unterliegen dem Vertrag und werden durch diesen geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, wird der Widerspruch durch Vorrang in der folgenden Reihenfolge von der höchsten zur niedrigsten Priorität gelöst: (1) die Bestellung; (2) besondere Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen auf der Vorderseite der Bestellung; (3) die Allgemeinen Verkaufsbedingungen; (4) oder jedes andere Dokument, das durch Bezugnahme beigefügt oder einbezogen wird.

VERZICHT – Kein Verzicht des Verkäufers oder Käufers auf eine der Bestimmungen der Vereinbarung, außer gesetzlich, ist wirksam, es sei denn, er wird ausdrücklich schriftlich festgelegt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet. Keine Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten, Rechtsbehelfen, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus der Vereinbarung ergeben, gilt als Verzicht darauf oder kann so ausgelegt werden. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Privilegs hierunter schließt eine andere oder weitere Ausübung davon oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.

DOKUMENTATION – Der Verkäufer stellt dem Käufer Unterlagen zur Verfügung, die im Angebot ausdrücklich als Verweis auf die Vorderseite der Bestellung gekennzeichnet sind. Zusätzliche Kopien der Dokumentation oder Anfragen nach eindeutiger Datendokumentation verursachen zusätzliche Kosten für den Verkäufer und können nach alleinigem Ermessen des Verkäufers dem Käufer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden.

KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG – Unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer eine angemessene schriftliche Mitteilung vom Käufer erhält, kann der Käufer den Vertrag nach Belieben des Käufers kündigen, aussetzen oder Änderungen im Rahmen des Vertrags vornehmen, vorbehaltlich aller angemessenen Gebühren, die ausschließlich vom Verkäufer festgelegt werden.

ÄNDERUNGEN - Verkäufer und Käufer vereinbaren Änderungen gegenseitig schriftlich. Alle Gebühren und Versandverzögerungen, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden ausschließlich vom Verkäufer bestimmt und sind für den Käufer bindend.

NOTIZ - Alle Mitteilungen, die vom Verkäufer oder Käufer im Rahmen dieses Vertrags erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, wenn sie entweder elektronisch per E-Mail oder per Post an die auf der Vorderseite angegebene Adresse jeder Partei gesendet werden der Bestellung, oder bei persönlicher Zustellung oder per Faxübertragung, wenn der Übertragungsbericht anzeigt, dass das Fax erfolgreich gesendet wurde.

LIEFERUNG UND ENDABNAHME – Alle Verkäufe zwischen Verkäufer und Käufer im Rahmen der Vereinbarung erfolgen entweder FOB Origin, EXW oder FCA gemäß den INCOTERMS von 2020, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Alle vom Verkäufer getroffenen Versandarrangements werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Alle Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung, nachdem das Verlustrisiko auf den Käufer übergegangen ist, sind vom Käufer beim Spediteur geltend zu machen. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den vollen Preis des Artikels/der Artikel, unabhängig von Verlust oder Beschädigung während des Transports. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Frachtkostenbelege vorzulegen. Nach Erhalt der Lieferung durch den Käufer hat der Käufer die Artikel unverzüglich zu untersuchen. Sofern der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung eine schriftliche Mitteilung über Reklamationen, Mängel oder Mängel an den Artikeln übermittelt, gelten diese Artikel als endgültig vom Käufer geprüft, geprüft und akzeptiert . Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, geht das Eigentum an allen im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Artikeln mit der Endabnahme auf den Käufer über, unabhängig davon, wann oder wo der Käufer die Artikel physisch in Besitz nimmt. In Ermangelung von Versand- und Verpackungsanweisungen entscheidet der Verkäufer nach eigenem Ermessen über die Wahl des Spediteurs und der Verpackungsmethode. Der Verkäufer ist nicht für die Versicherung von Sendungen verantwortlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vom Käufer verlangt, und jede Versicherung, die auf diese Weise angefordert wird, erfolgt auf Kosten und Bewertung des Käufers.

GARANTIE - Eine vollständige Liste der Garantiebedingungen finden Sie auf unserer Garantieseite hier.

SCHADENSERSATZ FÜR GEISTIGES EIGENTUM UND PATENTE – Der Verkäufer verteidigt alle gegen den Käufer erhobenen Klagen, die auf der Behauptung beruhen, dass die vom Verkäufer verkauften und gelieferten Artikel eine Verletzung eines gültigen Patents, Urheberrechts, einer Marke oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts darstellen, das sich aus dem Verkauf oder der Lieferung eines Artikels ergibt Gegenstand des Vertrags und zahlt alle Schäden und angemessenen Kosten, die dem Käufer zugesprochen werden, vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigt und dem Verkäufer Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung gegen eine solche Klage erteilt. Wenn nur die vom Verkäufer verkauften und gelieferten Artikel in einer solchen Klage als rechtsverletzend angesehen werden und die Verwendung der Artikel untersagt ist, Der Verkäufer stellt auf Kosten des Verkäufers eine kommerziell akzeptable Alternative zur Verfügung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dem Käufer das Recht zu verschaffen, den/die Artikel weiter zu verwenden, den/die Artikel durch ein nicht verletzendes Produkt zu ersetzen oder den Artikel zu modifizieren ( s) damit sie nicht verletzend werden. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftbar ist und dass der Käufer den Verkäufer vollständig schadlos halten muss, wenn die Verletzung auf der Verwendung des/der Artikel(s) in Verbindung mit einem anderen Produkt beruht, das nicht vom Verkäufer verkauft und geliefert wird, oder auf eine Weise, für die der Artikel vorgesehen ist (s) vom Verkäufer nicht beabsichtigt waren, oder wenn der (die) Artikel vom oder für den Käufer in einer Weise modifiziert wurden, dass der (die) Artikel eine Rechtsverletzung verursacht.

ZUORDNUNG UND ÜBERTRAGUNG – (a) Weder der Verkäufer noch der Käufer sind berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten und zu übertragen, außer mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, vorausgesetzt jedoch, dass ein Rechtsnachfolger durch Fusion, Übernahme oder kraft Gesetzes entsteht , Abtretung, Kauf oder anderweitig des gesamten Geschäfts einer der Parteien erwerben alle Interessen dieser Partei hierunter. Jede unzulässige Abtretung ist null und nichtig. (b) Es gibt keine Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, ausdrücklich oder stillschweigend, die nicht in der Vereinbarung angegeben sind. (c) Keine der Parteien darf mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes Klage erheben, gleich welcher Form, die sich aus Transaktionen im Rahmen der Vereinbarung ergibt. (d) Kein Vertreter des Verkäufers ist befugt, die Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist in einem schriftlichen Dokument enthalten, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde. (e) Die Vereinbarung wird nach den Gesetzen des Staates New York in den USA geschlossen und ausgelegt. (f) Jedes für die Vertragserfüllung erforderliche Schiedsverfahren findet im Bundesstaat New York in den USA statt. Die Vollstreckung eines aus einem Schiedsverfahren resultierenden Schiedsspruchs unterliegt der geltenden Verfahrensordnung des Staates New York in den USA. (g) Alle Tipp- und Schreibfehler in Angeboten und Dokumentationen können vom Verkäufer jederzeit korrigiert werden.

EINFUHR-/AUSFUHRKONFORMITÄT – Verkäufer und Käufer versichern und garantieren, dass beide Parteien alle anwendbaren Import-/Exportgesetze, Vorschriften und Regeln einhalten, die vom United States Bureau of Customs and Border Protection, dem Bureau of Industry and Security sowie allen anderen anwendbaren Bundes- und Landesbehörden verwaltet werden oder Lokale Gesetze, Vorschriften oder Anforderungen der Regierung der Vereinigten Staaten und jeder anderen Nation. Der Verkäufer oder Käufer holt gegebenenfalls auch alle anwendbaren Genehmigungen, Lizenzen und schriftlichen Genehmigungen ein, um die Verpflichtungen beider Parteien aus dem Vertrag zu erfüllen; und auf Anfrage einer der Parteien stellen Verkäufer oder Käufer Kopien dieser Genehmigungen, Lizenzen und schriftlichen Genehmigungen zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Verkäufer bzw. Käufer auf Anfrage auch die ECCN-, Schedule B- und harmonisierten Tarifcodes bereitstellen, die den Artikeln im Rahmen der Vereinbarung zugewiesen wurden.

EINHALTUNG DER GESETZE – Verkäufer und Käufer versichern und garantieren, dass beide Parteien alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften oder Anforderungen der US-Regierung auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene einhalten werden; einschließlich, ohne Einschränkung, und auf eigene Kosten jeder Partei, mit allen anwendbaren internationalen Gesetzen und Vorschriften sowie den bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Anforderungen anderer Länder und Nationen, die für die Artikel gelten können ) und Leistung im Rahmen der Vereinbarung.

SCHADENSERSATZ DURCH DEN VERKÄUFER – 1) Der Verkäufer verteidigt alle gegen den Käufer erhobenen Klagen auf der Grundlage eines gültigen Anspruchs auf (a) Sachschäden, (b) Personenschäden, einschließlich Tod, und (c) Verstöße gegen geltendes Recht, die sich aus der Verletzung von Pflichten oder Verantwortlichkeiten des Verkäufers ergeben gemäß der Vereinbarung, oder 2) Nichteinhaltung der anwendbaren Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten bei der Erfüllung der Vereinbarung. Die Verpflichtung des Verkäufers hierunter ist beschränkt auf Versicherung, die dem Verkäufer zur Verfügung steht oder vom Verkäufer bereitgestellt wird. Der Verkäufer verzichtet nicht auf eine Immunität im Rahmen der Industrieversicherung, gleichgültig, ob sie sich aus Gesetzen oder Gewohnheitsrecht ergibt, im Umfang der in der Vereinbarung festgelegten Entschädigung. Die Pflicht des Verkäufers, Klagen abzuwehren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Vereinbarung durch den Verkäufer, aus vom Verkäufer verkauften und gelieferten fehlerhaften Artikeln, aus gültigen Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderem geistigen Eigentum ergeben Rechtsverletzung durch den Verkäufer oder jede andere Verletzung der Verpflichtungen des Verkäufers hierunter. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann und dass der Käufer den Verkäufer vollständig schadlos halten muss, wenn der Käufer den Verkäufer nicht unverzüglich schriftlich benachrichtigt und dem Verkäufer Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung gegen eine solche Klage gibt.

HÖHERE GEWALT - Weder der Verkäufer noch der Käufer haften für überhöhte Kosten oder andere Schäden, wenn die Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die sich der angemessenen Kontrolle entziehen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der Partei, die ein Ereignis höherer Gewalt geltend macht. Verkäufer oder Käufer müssen die andere Partei innerhalb von zehn (10) Kalendertagen schriftlich benachrichtigen, nachdem sie von einem solchen Grund Kenntnis erlangt haben. Wenn der ursprüngliche Lieferplan durch das Ereignis höherer Gewalt außer Kraft gesetzt wird, vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben einen überarbeiteten Lieferplan auszuhandeln.

STREITIGKEITEN UND ANSPRÜCHE – Alle Streitigkeiten oder Ansprüche zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Leistung daraus ergeben, werden gütlich durch Gespräche zwischen den Parteien beigelegt, die nach Treu und Glauben versuchen, eine Lösung auszuhandeln. Wenn es den Parteien nicht gelingt, in gutem Glauben eine Lösung für Streitigkeiten oder Ansprüche auszuhandeln, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, kann jede Partei eine Lösung durch ein Schiedsverfahren anstreben. Wenn es den Parteien nicht gelingt, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beizulegen, oder eine der Parteien die Teilnahme an einem Schiedsverfahren ablehnt, wird die Streitigkeit oder Forderung durch einen Rechtsstreit beigelegt und kann vor die Staats- und/oder Bundesgerichte des Staates New York gebracht werden in den USA. Bis zur endgültigen Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus diesem Vertrag wird der Verkäufer sorgfältig mit der Erfüllung des Vertrags fortfahren, sofern der Käufer nichts anderes schriftlich anweist.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerung der Vertragserfüllung verursacht werden. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Vertragsbruch, Gewährleistung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig ist auf Reparatur oder Ersatz gemäß der Standardgarantieklausel beschränkt. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Verkäufers für Schäden unter den in dieser Klausel festgelegten Umständen den Preis, der für die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Artikel zu zahlen ist. Der Vertrag begründet weder Ansprüche noch Ansprüche gegenüber Verkäufern oder Käufern, die ohne den Vertrag sonst nicht entstehen würden, noch gibt er Dritten Ansprüche oder Klagerechte. Alle angeblich fehlerhaften Artikel, die vom Käufer reklamiert werden, müssen auf alleinige Kosten des Käufers an die Einrichtung des Verkäufers zurückgesendet werden.

GELTENDES RECHT – Verkäufer und Käufer stimmen zu, dass die Vereinbarung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York in den USA ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen auszulegen ist und diesen unterliegt. Alle Klagen oder Verfahren, die sich direkt oder indirekt aus der Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Staats- und/oder Bundesgerichten des Staates New York in den USA verhandelt, und beide Parteien stimmen hiermit der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu, sofern nicht anders angegeben schriftlich.

SALVATORISCHE KLAUSEL – Für den Fall, dass eine Bestimmung oder Klausel der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht durchsetzbar oder ungültig ist und mit geltendem Recht kollidiert, oder wenn ein Schiedsgericht oder ein zuständiges Gericht eine Bestimmung oder Klausel der Vereinbarung für ungültig erklärt, wird diese Bestimmung oder Klausel gilt als geändert, um die Absicht der Parteien so gut wie möglich widerzuspiegeln. Die Der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

ÜBERLEBEN - Alle Bestimmungen des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer, die ihrer Natur nach über die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf des Vertrags hinaus fortbestehen würden, bleiben als gültige und durchsetzbare Rechte und Pflichten der Parteien bestehen und überdauern die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf des Vertrags Vereinbarung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

PREIS - Die Preise des Verkäufers basieren auf den Arbeits- und Materialkosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. Der Käufer ist für alle Lieferkosten verantwortlich, und der Käufer ist für alle anderen Verpackungskosten als die Standardverpackung und den/die handelsüblichen Behälter des Verkäufers verantwortlich.

STEUERN – Verkäufer und Käufer stimmen zu, dass alle staatlichen Abgaben für die Herstellung, den Versand und den Verkauf der unter die Vereinbarung fallenden Artikel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gebrauchs-, Besatzungs-, Export- und Importsteuern, vom Käufer oder in an deren Stelle, und der Käufer muss dem Verkäufer eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung oder einen anderen Befreiungsnachweis vorlegen, der für die Behörde, die die Steuer dem Verkäufer auferlegt, akzeptabel ist, sofern nichts anderes schriftlich festgelegt wurde.

KREDITBEDINGUNGEN - Vorausgesetzt, dass nach Ansicht des Verkäufers eine wesentliche nachteilige Änderung der finanziellen Situation des Käufers eintritt und/oder der Käufer Artikel, die zuvor im Rahmen dieser oder einer anderen Vereinbarung mit dem Verkäufer versandt wurden, nicht innerhalb der vereinbarten Frist vollständig bezahlt hat, behält sich der Verkäufer das Recht vor, dies zu tun den Kredit des Käufers widerrufen und/oder die Erfüllung dieses oder eines anderen Vertrags und zukünftiger Lieferungen aussetzen. Der Käufer darf Rechnungsbeträge oder Teile davon nicht mit fälligen oder fällig werdenden Beträgen des Verkäufers aufrechnen oder zurückfordern.

SPÄTE ZAHLUNGEN - Alle Skontofristen gegenüber dem Käufer beginnen gegebenenfalls mit dem Rechnungsdatum und alle Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum und/oder gemäß den anwendbaren INCOTERMS von 2020 im Rahmen des Vertrags fällig. Eine Servicegebühr von ein Komma fünf Prozent (1,51 TP3T) wird für jeden Monat und jeden Teil davon berechnet, für den Zahlungen später als dreißig (30) Tage nach dem Rechnungsdatum und/oder in Übereinstimmung mit dem Anwendbaren eingehen INCOTERMS von 2020 im Rahmen der Vereinbarung. Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass die Gesetze des Staates New York in den USA für die Vereinbarung gelten. Wenn jedoch gerichtlich festgestellt wird, dass diese Klausel der Vereinbarung einem anderen Gesetz unterliegt, entspricht die Servicegebühr dem nach diesem Gesetz zulässigen Höchstbetrag.

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Version 2022.07.27

  1. ALLGEMEINES - Der Lieferant/Verkäufer/Hersteller (im Folgenden als „Verkäufer“ bezeichnet) und Precision Optical Technologies (im Folgenden als „Käufer“ bezeichnet), wie auf der Vorderseite der Bestellung genannt, vereinbaren die folgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für die gesamte Vereinbarung zwischen beiden Parteien. Alle Artikel, die später gemäß der Vereinbarung bestellt werden, müssen vom Käufer über die eindeutige Angebotsidentifikationsnummer des Verkäufers auf die neueste Version auf der Vorderseite seiner an den Verkäufer ausgestellten Bestellung verwiesen werden.
  1. ANNAHME – Der Verkauf eines Artikels ist ausdrücklich abhängig von der Zustimmung des Verkäufers zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers, wie hierin angegeben, und vom maschinengeschriebenen Teil der Bestellung, sofern nichts anderes schriftlich angegeben ist. Vorausgesetzt, dass die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers nicht zuvor vom Verkäufer akzeptiert wurden, gelten die versandten und gelieferten Artikel des Verkäufers im Rahmen des Vertrags als Zustimmung zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers. Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Allgemeinen Einkaufsbedingungen und alle anderen Dokumente, die dem Vertrag beigefügt oder durch Bezugnahme darauf einbezogen sind, Vorrang vor allen widersprüchlichen Bestimmungen in irgendeiner Form oder anderen vom Verkäufer eingereichten Unterlagen haben.
  1. RANGFOLGE - Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers unterliegen dem Vertrag und werden durch diesen geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen des Vertrags, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, wird der Widerspruch durch Vorrang in der folgenden Reihenfolge von der höchsten zur niedrigsten Priorität gelöst: (1) die Bestellung; (2) besondere Bestimmungen oder Geschäftsbedingungen auf der Vorderseite der Bestellung; (3) die Allgemeinen Einkaufsbedingungen; (4) oder jedes andere Dokument, das durch Bezugnahme beigefügt oder einbezogen wird.
  1. VERZICHT – Kein Verzicht des Verkäufers oder Käufers auf eine der Bestimmungen der Vereinbarung, außer gesetzlich, ist wirksam, es sei denn, er wird ausdrücklich schriftlich festgelegt und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet. Keine Nichtausübung oder Verzögerung bei der Ausübung von Rechten, Rechtsbehelfen, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus der Vereinbarung ergeben, gilt als Verzicht darauf oder kann so ausgelegt werden. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Privilegs hierunter schließt eine andere oder weitere Ausübung davon oder die Ausübung eines anderen Rechts, Rechtsbehelfs, einer Befugnis oder eines Privilegs aus.
  1. DOKUMENTATION – Der Verkäufer stellt dem Käufer Unterlagen zur Verfügung, die auf der Vorderseite der Bestellung besonders gekennzeichnet sind. Zusätzliche Kopien der Dokumentation oder Anfragen nach eindeutiger Datendokumentation können dem Käufer ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt werden.
  1. KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG – Unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer eine angemessene schriftliche Mitteilung vom Käufer erhält, kann der Käufer den Vertrag nach Belieben des Käufers kündigen, aussetzen oder Änderungen im Rahmen des Vertrags vornehmen, vorbehaltlich aller angemessenen Gebühren, die zwischen beiden Parteien festgelegt werden.
  1. ÄNDERUNGEN - Verkäufer und Käufer vereinbaren Änderungen gegenseitig schriftlich. Alle Kosten und Versandverzögerungen, die sich aus solchen Änderungen ergeben, werden zwischen beiden Parteien festgelegt.
  1. NOTIZ - Alle Mitteilungen, die vom Verkäufer oder Käufer im Rahmen der Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, bedürfen der Schriftform und gelten als ordnungsgemäß zugestellt, sobald sie eingegangen sind elektronisch per E-Mail, per Post an die Adresse jeder Partei, wie auf der Vorderseite der Bestellung angegeben, oder bei persönlicher Zustellung, oder per Faxübertragung, wenn der Übertragungsbericht anzeigt, dass das Fax erfolgreich gesendet wurde.
  1. LIEFERUNG UND ENDABNAHME – Alle Verkäufe zwischen Verkäufer und Käufer im Rahmen der Vereinbarung erfolgen entweder FOB Bestimmungsort, DAP oder DDP gemäß den INCOTERMS von 2020, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Alle Versandarrangements, die der Verkäufer ohne die Zustimmung und Zustimmung des Käufers trifft, gehen zu Lasten des Verkäufers. Alle Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung, auch nachdem die Gefahr des Verlustes und das Eigentum auf den Käufer übergegangen sind, werden vom Verkäufer beim Spediteur geltend gemacht. Der Käufer haftet gegenüber dem Verkäufer nicht für den vollen Preis der Artikel, unabhängig von Verlust oder Beschädigung während des Transports. Der Verkäufer ist gegebenenfalls verpflichtet, dem Käufer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung Frachtkostenbelege vorzulegen. Nach Erhalt der Lieferung durch den Käufer hat der Käufer die Artikel unverzüglich zu untersuchen. Sofern der Käufer dem Verkäufer nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung eine schriftliche Mitteilung über Reklamationen, Mängel oder Mängel an den Artikeln übermittelt, gelten diese Artikel als endgültig vom Käufer geprüft, geprüft und akzeptiert . Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, geht das Eigentum an allen im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Artikeln mit der Endabnahme auf den Käufer über, unabhängig davon, wann oder wo der Käufer die Artikel physisch in Besitz nimmt. In Ermangelung von Versand- und Verpackungsanweisungen entscheidet der Verkäufer nach eigenem Ermessen über die Wahl des Spediteurs und der Verpackungsmethode. Der Verkäufer ist für die Versicherung der Sendungen verantwortlich, sofern der Käufer dies nicht ausdrücklich anweist, und jede auf diese Weise angeforderte Versicherung erfolgt auf Kosten und Bewertung des Verkäufers.
  1. GARANTIE - Der Verkäufer bietet eine lebenslange erweiterte Austauschgarantie für alle optischen Transceiver-Produkte. Wenn ein Produkt als fehlerhaft erachtet wird, ersetzt der Verkäufer den/die Artikel kostenlos. Dieser erweiterte Ersatz wird angeboten, wobei die Versandkosten vom Verkäufer übernommen werden. Die lebenslange erweiterte Austauschgarantie gilt nur für den ursprünglichen Käufer des Geräts. Der Ausfall von Geräten aufgrund von Missbrauch, Überschreitung der maximalen optischen Eingangsleistungsspezifikationen, falschen elektrischen Spannungen, Produktmodifikation, Missbrauch, Vernachlässigung/falscher Handhabung oder unsachgemäßer Umweltbelastung führt zum vollständigen Erlöschen der Garantie. Der Verkäufer lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Haftung oder Gewährleistung ab, die über die in der lebenslangen Garantie angegebenen Rechtsbehelfe hinausgeht. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer eines Produkts nicht für Schäden, Ausgaben oder entgangene Einnahmen/Einsparungen/Gewinne, die den ursprünglich für das Produkt gezahlten Betrag übersteigen. Der Verkäufer garantiert, dass alle optischen Zubehörteile, einschließlich Glasfaser-Jumper/Kabel, Tuning-Module, EDFA-Module, DCM-Module und Mux/Demux-Module, zehn (10) Jahre ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Schäden, die durch Missbrauch, Unfall, Modifikationen und nicht autorisierte Reparaturen entstehen, fallen nicht unter diese Garantie. Die lebenslange Garantie des Verkäufers schließt Verbrauchsprodukte wie Click Clean-Faserreiniger aus, es sei denn, der Ausfall ist auf einen Material- oder Verarbeitungsfehler und auf Schäden zurückzuführen, die auf Missbrauch, Unfall, Modifikationen, nicht autorisierte Reparaturen oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die keine Material- und Verarbeitungsfehler sind.
  1. SCHADENSERSATZ FÜR GEISTIGES EIGENTUM UND PATENTE – Der Verkäufer verteidigt alle gegen den Käufer erhobenen Klagen, die auf der Behauptung beruhen, dass die vom Verkäufer verkauften und gelieferten Artikel eine Verletzung eines gültigen Patents, Urheberrechts, einer Marke oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts darstellen, das sich aus dem Verkauf oder der Lieferung eines Artikels ergibt Gegenstand des Vertrags und zahlt alle Schäden und angemessenen Kosten, die dem Käufer zugesprochen werden, vorausgesetzt, dass der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich benachrichtigt und dem Verkäufer Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung gegen eine solche Klage erteilt. Wenn nur die vom Verkäufer verkauften und gelieferten Artikel in einer solchen Klage als rechtsverletzend angesehen werden und die Verwendung der Artikel untersagt wird, muss der Verkäufer auf Kosten des Verkäufers eine wirtschaftlich akzeptable Alternative bereitstellen, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, dem Käufer das Recht zu verschaffen, den/die Artikel weiter zu verwenden, den/die Artikel durch ein nicht verletzendes Produkt zu ersetzen oder den/die Artikel so zu modifizieren, dass sie keine Rechte mehr verletzen. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftbar ist und dass der Käufer den Verkäufer vollständig schadlos halten muss, wenn die Verletzung auf der Verwendung des/der Artikel(s) in Verbindung mit einem anderen Produkt beruht, das nicht vom Verkäufer verkauft und geliefert wird, oder auf eine Weise, für die der Artikel vorgesehen ist (s) vom Verkäufer nicht beabsichtigt waren, oder wenn der (die) Artikel vom oder für den Käufer in einer Weise modifiziert wurden, dass der (die) Artikel eine Rechtsverletzung verursacht.
  1. ZUORDNUNG UND ÜBERTRAGUNG – (a) Weder der Verkäufer noch der Käufer sind berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abzutreten und zu übertragen, außer mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, vorausgesetzt jedoch, dass ein Rechtsnachfolger durch Fusion, Übernahme oder kraft Gesetzes entsteht , Abtretung, Kauf oder anderweitig des gesamten Geschäfts einer der Parteien erwerben alle Interessen dieser Partei hierunter. Jede unzulässige Abtretung ist null und nichtig. (b) Es gibt keine Vereinbarungen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, ausdrücklich oder stillschweigend, die nicht in der Vereinbarung angegeben sind. (c) Keine der Parteien darf mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehung des Klagegrundes Klage erheben, gleich welcher Form, die sich aus Transaktionen im Rahmen der Vereinbarung ergibt. (d) Kein Vertreter des Käufers ist befugt, die Allgemeinen Einkaufsbedingungen zu ändern, es sei denn, die Änderung ist in einem schriftlichen Dokument enthalten, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet wurde. (e) Die Vereinbarung wird nach den Gesetzen des Staates New York in den USA geschlossen und ausgelegt. (f) Jedes für die Vertragserfüllung erforderliche Schiedsverfahren findet im Bundesstaat New York in den USA statt. Die Vollstreckung eines aus einem Schiedsverfahren resultierenden Schiedsspruchs unterliegt der geltenden Verfahrensordnung des Bundesstaates New York in den USA. (g) Alle Tipp- und Schreibfehler in der Bestellung und den Unterlagen können jederzeit vom Käufer korrigiert werden.
  1. EINFUHR-/AUSFUHRKONFORMITÄT – Verkäufer und Käufer versichern und garantieren, dass beide Parteien alle anwendbaren Import-/Exportgesetze, Vorschriften und Regeln einhalten, die vom United States Bureau of Customs and Border Protection, dem Bureau of Industry and Security sowie allen anderen anwendbaren Bundes- und Landesbehörden verwaltet werden oder Lokale Gesetze, Vorschriften oder Anforderungen der Regierung der Vereinigten Staaten und jeder anderen Nation. Der Verkäufer oder Käufer holt gegebenenfalls auch alle anwendbaren Genehmigungen, Lizenzen und schriftlichen Genehmigungen ein, um die Verpflichtungen beider Parteien aus dem Vertrag zu erfüllen; und auf Anfrage einer der Parteien stellen Verkäufer oder Käufer Kopien dieser Genehmigungen, Lizenzen und schriftlichen Genehmigungen zur Verfügung. Darüber hinaus wird der Verkäufer bzw. Käufer auf Anfrage auch die ECCN-, Schedule B- und harmonisierten Tarifcodes bereitstellen, die den Artikeln im Rahmen der Vereinbarung zugewiesen wurden.
  1. EINHALTUNG DER GESETZE – Verkäufer und Käufer versichern und garantieren, dass beide Parteien alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften oder Anforderungen der US-Regierung auf Bundes-, Landes- oder lokaler Ebene einhalten werden; einschließlich, ohne Einschränkung, und auf eigene Kosten jeder Partei, mit allen anwendbaren internationalen Gesetzen und Vorschriften sowie den bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Gesetzen, Vorschriften oder Anforderungen anderer Länder und Nationen, die für die Artikel gelten können ) und Leistung im Rahmen der Vereinbarung.
  1. SCHADENSERSATZ DURCH DEN VERKÄUFER – 1) Der Verkäufer verteidigt alle gegen den Käufer erhobenen Klagen auf der Grundlage eines gültigen Anspruchs auf (a) Sachschäden, (b) Personenschäden, einschließlich Tod, und (c) Verstöße gegen geltendes Recht, die sich aus der Verletzung von Pflichten oder Verantwortlichkeiten des Verkäufers ergeben gemäß der Vereinbarung, oder 2) Nichteinhaltung der anwendbaren Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten bei der Erfüllung der Vereinbarung. Die Verpflichtung des Verkäufers hierunter ist nicht beschränkt auf Versicherung, die dem Verkäufer zur Verfügung steht oder vom Verkäufer bereitgestellt wird. Der Verkäufer verzichtet auf jegliche Immunität im Rahmen der Industrieversicherung, unabhängig davon, ob sie sich aus Gesetzen oder Gewohnheitsrecht ergibt, im Umfang der in der Vereinbarung festgelegten Entschädigung. Die Pflicht des Verkäufers, Klagen abzuwehren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung oder Nichterfüllung der Vereinbarung durch den Verkäufer, aus vom Verkäufer verkauften und gelieferten fehlerhaften Artikeln, aus gültigen Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderem geistigen Eigentum ergeben Rechtsverletzung durch den Verkäufer oder jede andere Verletzung der Verpflichtungen des Verkäufers hierunter. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann und dass der Käufer den Verkäufer vollständig schadlos halten wird, wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich benachrichtigt und dem Verkäufer Vollmacht, Informationen und Unterstützung zur Verteidigung gegen eine solche Klage erteilt.
  1. VERSICHERUNG - Sofern zwischen Verkäufer und Käufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, behält der Verkäufer während der Laufzeit dieser Vereinbarung bei; (a) Arbeitsunfallversicherung gemäß den Gesetzen des Staates oder der Nation, in dem bzw. der die Vereinbarung durchgeführt wird; (b) eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit Höchstgrenzen von mindestens $1.000.000 für jedes Ereignis; (c) Gewerbliche allgemeine Haftpflichtversicherung mit Limits von mindestens $1.000.000 pro Ereignis. Jede andere Deckung, die dem Käufer zur Verfügung steht, gilt auf Selbstbeteiligungsbasis. Die Verpflichtung des Verkäufers, die vorstehende Versicherung abzuschließen, verzichtet oder befreit den Verkäufer nicht von seinen Verbindlichkeiten oder Pflichten zur Schadloshaltung gemäß diesem Vertrag.
  1. HÖHERE GEWALT - Weder der Verkäufer noch der Käufer haften für überhöhte Kosten oder andere Schäden, wenn die Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die sich der angemessenen Kontrolle entziehen und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit der Partei, die ein Ereignis höherer Gewalt geltend macht. Verkäufer oder Käufer müssen die andere Partei innerhalb von zehn (10) Kalendertagen schriftlich benachrichtigen, nachdem sie von einem solchen Grund Kenntnis erlangt haben. Wenn der ursprüngliche Lieferplan durch das Ereignis höherer Gewalt außer Kraft gesetzt wird, vereinbaren die Parteien, nach Treu und Glauben einen überarbeiteten Lieferplan auszuhandeln.
  1. ERSATZ – Der Verkäufer stimmt zu, Materialien oder andere Komponenten von verkauften und an den Käufer gelieferten Artikeln ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers nicht zu ersetzen.
  1. ECHTHEITS- UND RÜCKVERFOLGBARKEITSZERTIFIZIERUNG – Der Verkäufer bestätigt dem Käufer, dass alle im Rahmen des Vertrags verkauften und gelieferten Artikel echt, neu und unbenutzt sind. Der Verkäufer bestätigt ferner, dass alle zur Herstellung der Artikel verwendeten Materialien bis zum Herstellungsort rückverfolgbar sind und dass der vollständige Materialursprung bekannt ist und dem Käufer auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann. Der Verkäufer muss ggf. Zertifizierungsdokumente von allen Lieferanten, Anbietern oder Herstellern des Verkäufers einholen und diese Dokumentation mindestens fünf (5) Jahre lang aufbewahren. Der Verkäufer verfügt über ein dokumentiertes Verfahren, das die Methode zur Kontrolle von Aufzeichnungen definiert, die vom Verkäufer erstellt und/oder aufbewahrt werden.
  1. STREITIGKEITEN UND ANSPRÜCHE – Alle Streitigkeiten oder Ansprüche zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der Leistung daraus ergeben, werden gütlich durch Gespräche zwischen den Parteien beigelegt, die nach Treu und Glauben versuchen, eine Lösung auszuhandeln. Wenn es den Parteien nicht gelingt, in gutem Glauben eine Lösung für Streitigkeiten oder Ansprüche auszuhandeln, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, kann jede Partei eine Lösung durch ein Schiedsverfahren anstreben. Wenn es den Parteien nicht gelingt, die Streitigkeit durch ein Schiedsverfahren beizulegen, oder eine der Parteien die Teilnahme an einem Schiedsverfahren ablehnt, wird die Streitigkeit oder Forderung durch einen Rechtsstreit beigelegt und kann vor die Staats- und/oder Bundesgerichte des Staates New York gebracht werden in den USA. Bis zur endgültigen Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen aus diesem Vertrag wird der Verkäufer sorgfältig mit der Erfüllung des Vertrags fortfahren, sofern der Käufer nichts anderes schriftlich anweist.
  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG – Der Käufer haftet nicht aufgrund der Verletzung oder Kündigung dieses Vertrags durch den Käufer oder für Handlungen oder Unterlassungen des Käufers im Zusammenhang mit diesem Vertrag für besondere, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, wie auch immer verursacht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verluste von Gewinnen oder Einnahmen, Datenverlust, Artikelunterbrechung oder Ansprüche oder Forderungen gegen den Verkäufer durch eine andere Stelle, unabhängig davon, ob ein solcher Rechtsbehelf aus Vertrag, Gewährleistung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig erbeten wird. In keinem Fall übersteigt die Haftung des Käufers für Schäden unter den in dieser Klausel festgelegten Umständen den Preis, der für die vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags zu erbringende(n) Leistung(en) zu zahlen ist. Der Vertrag begründet weder Ansprüche noch Ansprüche gegen den Verkäufer oder Käufer, die ohne diesen Vertrag sonst nicht entstehen würden, noch gibt er Dritten Ansprüche oder Klagerechte.
  1. GELTENDES RECHT – Verkäufer und Käufer stimmen zu, dass die Vereinbarung in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York in den USA ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen auszulegen ist und diesen unterliegt. Alle Klagen oder Verfahren, die sich direkt oder indirekt aus der Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich vor den Staats- und/oder Bundesgerichten des Staates New York in den USA verhandelt, und beide Parteien stimmen hiermit der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu, sofern nicht anders angegeben schriftlich.
  1. SALVATORISCHE KLAUSEL – Für den Fall, dass eine Bestimmung oder Klausel der Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nicht durchsetzbar oder ungültig ist und mit geltendem Recht kollidiert, oder wenn ein Schiedsgericht oder ein zuständiges Gericht eine Bestimmung oder Klausel der Vereinbarung für ungültig erklärt, wird diese Bestimmung oder Klausel ungültig gelten als geändert, um die Absicht der Parteien so gut wie möglich widerzuspiegeln. Der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
  1. ÜBERLEBEN - Alle Bestimmungen des Vertrags zwischen Verkäufer und Käufer, die ihrer Natur nach über die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf des Vertrags hinaus fortbestehen würden, bleiben als gültige und durchsetzbare Rechte und Pflichten der Parteien bestehen und überdauern die Kündigung, Kündigung oder den Ablauf des Vertrags Vereinbarung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  1. PREIS - Die Preise des Verkäufers an den Käufer basieren auf Arbeits- und Materialkosten und decken alle vom Verkäufer verkauften und gelieferten Artikel ab, um die Anforderungen des Vertrags zu erfüllen. Der Käufer haftet nicht für zusätzliche Kosten jeglicher Art, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  1. STEUERN – Die Preise im Vertrag beinhalten alle Steuern, Abgaben, Gebühren und Abgaben, die diesem Vertrag auferlegt oder gemessen werden, mit Ausnahme der anwendbaren Verkaufs- und Gebrauchssteuern, die auf der Rechnung des Verkäufers separat ausgewiesen sind, und der Verkäufer trägt diese. Die Preise beinhalten keine Steuern, Abgaben, Abgaben oder Abgaben, für die der Käufer eine gültige Befreiungsbescheinigung oder einen anderen Befreiungsnachweis vorgelegt hat, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  1. ZAHLUNGEN – Die Zahlung jeder eingereichten Rechnung muss vom Käufer innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt jeder Rechnung erfolgen, vorausgesetzt jedoch, dass der Käufer einen angemessenen Teil der Zahlung zurückhalten kann, bis alle Streitigkeiten oder Ansprüche im Rahmen des Vertrags beigelegt wurden. Die Zahlung durch den Käufer gilt zum Zwecke der Erfüllung der Anforderungen von fünfundvierzig (45) Tagen an dem Datum als geleistet, an dem der Käufer die Zahlung per elektronischer Zahlung hinterlegt hat. Die Abschlusszahlung entbindet den Verkäufer nicht von Gewährleistungs- und Freistellungsbestimmungen, die in dieser Vereinbarung enthalten sind. Der Verkäufer bewahrt für mindestens fünf (5) Jahre nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung eine genaue Dokumentation aller Angelegenheiten auf, die sich auf die verkauften und an den Käufer gelieferten Artikel beziehen, und stellt diese Aufzeichnungen dem Käufer zur Verfügung Anfrage.

SOFTWARE-NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Version 2022.07.27

1. DEFINITIONEN

1.1. „Add-On“ bezeichnet jede Entwicklung, die neue und unabhängige Funktionen hinzufügt, aber vorhandene Precision-Funktionen nicht verändert, und die unter Verwendung von Precision-Anwendungsprogrammierschnittstellen oder anderem Precision-Code entwickelt wird, der es anderen Softwareprodukten ermöglicht, mit Precision Software zu kommunizieren oder diese aufzurufen.

1.2. „Tochtergesellschaft“ bezeichnet jede juristische Person, an der Precision oder der Kunde direkt oder indirekt mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte der Einheit hält. Jede juristische Person gilt nur so lange als verbundenes Unternehmen, wie dieses Interesse aufrechterhalten wird.

 1.3. „Vereinbarung“ bezeichnet die Vereinbarung, wie sie in der Bestellung, dem Angebot und/oder der Rechnung definiert ist.

1.4. „Designierte Einheit“ bezeichnet vom Kunden identifizierte IT-Geräte (z. B. Festplatten, mobile Geräte, Zentraleinheiten), die der Öffentlichkeit offiziell als geeignet für die Verwendung oder das Zusammenspiel mit der Software bekannt gemacht wurden.

1.5. „Exportgesetze“ bezeichnet alle anwendbaren Import-, Exportkontrollen und Sanktionen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gesetze der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs.

1.6. „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet Patente jeglicher Art, Designrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeitsrechte, Marken, Handelsnamen und alle anderen immateriellen Eigentumsrechte, ob eingetragen oder nicht, einschließlich Anmeldungen (oder Antragsrechten) und Registrierungen für alle des Vorstehenden in jedem Land, die sich aus den AGB für Precision Software und Support ergeben.

1.7. „Precision“ steht für Precision Optical Technologies, Inc. und verbundene Unternehmen.

1.8. „Angebot oder Bestellung“ bezeichnet das entsprechende Bestelldokument für Precision Software und/oder Support, das auf diese AGB verweist.

1.9. „Vertreter“ bezeichnet alle verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragnehmer, Subunternehmer, gesetzlichen Vertreter, Buchhalter oder andere professionelle Berater.

1.10. „Precision-Materialien“ bezeichnet jegliche Software, Programme, Tools, Systeme, Daten oder andere Materialien, die von Precision im Rahmen der Leistungserbringung bereitgestellt, entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst unter anderem die an den Kunden gelieferte Software, Precision Support und Dokumentation.

1.11. „Precision-Support“ bezeichnet das jeweils aktuelle Supportangebot von Precision, wie z. B. Softwarewartung, das dem Kunden gemäß Angebot, Bestellung oder Rechnung zur Verfügung gestellt wird.

1.12. „Software“ bezeichnet alle Softwareprodukte, die dem Kunden von Precision lizenziert und geliefert werden, sowie alle neuen Releases, Updates oder Versionen davon, die von Precision zur Verfügung gestellt werden.

1.13. „Steuern“ bezeichnet alle Transaktionssteuern, lokale Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Gebrauchssteuer, Grundsteuer, Verbrauchssteuer, Dienstleistungssteuer oder andere ähnliche Steuern.

1.14. „Verwenden“ bedeutet, die Verarbeitungsfähigkeiten der Software zu aktivieren, die Software zu laden, auszuführen, darauf zuzugreifen, sie zu verwenden oder Informationen anzuzeigen, die sich aus solchen Fähigkeiten ergeben.

2. GEWÄHREN SIE NUTZUNGSRECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN

2.1 Precision gewährt dem Kunden hiermit eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz (mit Ausnahme von abonnementbasierten Lizenzen) zur Nutzung der Software und anderer Precision-Materialien in Verbindung mit der Nutzung des Produkts. Der Kunde darf die lizenzierte Software nur für den eigenen Gebrauch verwenden, darf die lizenzierte Software jedoch nicht übersetzen oder modifizieren oder in andere Software oder Produkte integrieren. Der Kunde darf die lizenzierte Software weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form, ob modifiziert oder unverändert, an Dritte übertragen, weiterverkaufen, verleihen oder unterlizenzieren. Der Kunde darf Precision Software und Precision Materials weltweit verwenden, außer in Ländern, in denen eine solche Verwendung durch Exportgesetze verboten ist.

2.2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Software nur auf bestimmten Einheiten zu installieren, die sich in den Einrichtungen des Kunden befinden und sich im direkten Besitz des Kunden befinden. Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Precision können sich die Geräte auch in den Einrichtungen eines verbundenen Unternehmens befinden und sich im direkten Besitz des verbundenen Unternehmens befinden. Der Kunde muss gemäß den Nutzungsbedingungen für alle Personen, die die Software verwenden, einschließlich Mitarbeiter oder Vertreter von verbundenen Unternehmen, entsprechend lizenziert sein. Wenn der Kunde lizenzierte Software erhält, die zuvor lizenzierte Software ersetzt, enden seine Rechte aus dem Vertrag in Bezug auf die zuvor lizenzierte Software, wenn er die Ersatzsoftware zur Verwendung auf Entworfenen Einheiten bereitstellt.

3. LIEFERUNG

Vorbehaltlich der exportrechtlichen Bestimmungen dieser AGB stellt Precision die Software auf eigene Kosten des Kunden zum Herunterladen aus einem Netzwerk zur Verfügung, und der Kunde ist für die Kosten des Herunterladens der Software verantwortlich.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND STEUERN

4.1. Zahlungsbedingungen

Der Kunde muss die Zahlung (zuzüglich anfallender Steuern) wie auf der Rechnung angegeben innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf leisten. Wenn der Kunde nicht gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zahlt, kann Precision den Support aussetzen, bis die Zahlung erfolgt ist.

4.2. Steuern

Alle Gebühren und sonstigen Abgaben unterliegen den anwendbaren Steuern, die zusätzlich zu den Gebühren im Rahmen der Vereinbarung berechnet und zu zahlen sind.

5. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

5.1. Begriff

Der Vertrag und die hierunter gewährte Lizenz treten zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum in Kraft und bleiben für 12 Monate in Kraft. Jede Laufzeit verlängert sich für nachfolgende Zeiträume der gleichen Länge wie die ursprüngliche Laufzeit bei Ausstellung der Bestellung oder Unterzeichnung des Angebots. Auf Kundenwunsch kann eine automatische Verlängerung für nachfolgende Perioden derselben Länge wie die ursprüngliche Laufzeit eingerichtet werden. Bei automatischen Verlängerungsbedingungen kann eine Kündigung nicht erfolgen, es sei denn, eine der Parteien kündigt die Kündigung mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit schriftlich an.

5.2. Kündigung des Vertrages

Das Unternehmen kann diese Vereinbarung kündigen, wenn der Kunde mit einer der Bedingungen dieser Vereinbarung in Verzug ist und diesen Verzug nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Unternehmens behebt.

6. GEWÄHRLEISTUNG

UNTERNEHMENSLIZENZEN UND DER KUNDE AKZEPTIERT DIE LIZENZIERTE SOFTWARE „WIE BESEHEN“. DAS UNTERNEHMEN ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN, STILLSCHWEIGENDEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER FUNKTION ODER VERWENDUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG ALLER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE LIEGT BEIM KUNDEN. DAS UNTERNEHMEN GARANTIERT NICHT, DASS DIE IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DIE ANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLEN ODER DASS DER BETRIEB DER LIZENZIERTEN SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

DIE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS GEGENÜBER DEM KUNDEN GEMÄSS JEGLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG FÜR SCHÄDEN, DIE ENDGÜLTIG ZUGELASSEN WERDEN, IST AUF DIE BETRÄGE BESCHRÄNKT, DIE TATSÄCHLICH VOM KUNDEN AN DAS UNTERNEHMEN GEZAHLT WERDEN. IN KEINEM FALL HAFTET DAS UNTERNEHMEN FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, SPEZIELLE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH NUTZUNGSAUSFALL, GEWINNVERLUST ODER UNTERBRECHUNG DES GESCHÄFTS, WELCHE URSACHE ODER HAFTUNGSHINWEISE.

8. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

8.1. Der Kunde erkennt an, dass Precision die Software als seine urheberrechtlich geschützten Informationen als vertrauliche Geschäftsgeheimnisse von großem Wert betrachtet. Der Kunde verpflichtet sich, die lizenzierte Software oder Teile davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens keiner anderen Person als den Mitarbeitern des Kunden zur Verfügung zu stellen oder anderweitig in irgendeiner Form verfügbar zu machen. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, die Software mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, mit der der Kunde seine eigenen vertraulichen Informationen behandelt, und in keinem Fall mit weniger Sorgfalt, als vernünftigerweise erforderlich ist, um die Vertraulichkeit der Software zu wahren. Der Kunde darf keinerlei Kopien der Software anfertigen.

8.2. Das Unternehmen verteidigt auf eigene Kosten alle Klagen gegen den Kunden, soweit sie auf der Behauptung beruhen, dass die lizenzierte Software, die im Rahmen der hierunter gewährten Lizenz verwendet wird, ein US-Patent, ein Urheberrecht oder ein anderes Eigentumsrecht eines Dritten verletzt . Das Unternehmen zahlt alle Kosten, Schäden oder Anwaltsgebühren, die dem Kunden in einer solchen Klage endgültig zugesprochen werden und auf einen solchen Anspruch zurückzuführen sind, vorausgesetzt, das Unternehmen wird unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert, kann die Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs kontrollieren und bereitgestellt werden mit allen erbetenen Hilfestellungen, Informationen und Vollmachten. Für den Fall, dass eine lizenzierte Software Gegenstand einer Klage wegen Verletzung eines Patents, Urheberrechts oder Geschäftsgeheimnisses der Vereinigten Staaten wird oder nach Ansicht des Unternehmens wahrscheinlich werden wird, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen entweder das Recht des Kunden auf weitere Nutzung sichern der lizenzierten Software, ersetzen oder modifizieren Sie die lizenzierte Software, damit sie keine Rechte mehr verletzt, oder stellen Sie dem Kunden eine Rückerstattung der Lizenzgebühr abzüglich der Abschreibung auf einer linearen Basis von fünf (5) Jahren zur Verfügung. Das Unternehmen haftet nicht für Patent-, Urheberrechts- oder Geschäftsgeheimnisansprüche, die auf der Verwendung einer lizenzierten Software in irgendeiner anderen Form als der dem Kunden bereitgestellten ursprünglichen, unveränderten Form oder der Verwendung einer Kombination der lizenzierten Software mit Hardware beruhen. nicht vom Unternehmen gelieferte Software oder Daten, wenn die verwendete lizenzierte Software allein in ihrer ursprünglichen, unveränderten Form keine Rechtsverletzung darstellen würde. Das Vorstehende legt die gesamte Haftung des Kunden für Verletzungen oder Ansprüche wegen Verletzung von Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten fest.

9. VERTRAULICHKEIT

Der Kunde und die Präzision aerkennen an, dass die Existenz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Preise und aller anderen Tatsachen, ob mündlich oder schriftlich, als vertrauliche Informationen angesehen werden. Jede Partei muss alle diese Informationen vertraulich behandeln und ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine relevanten Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist durch Gesetze, Vorschriften, Gerichtsbeschlüsse oder Aufsichtsbehörden vorgeschrieben. Der Kunde und Precision werden Maßnahmen ergreifen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu schützen, die im Wesentlichen den Maßnahmen ähneln, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen vertraulichen Informationen unternimmt.

10. VERSCHIEDENES

10.1. Handelskonformität

Der Kunde versteht, dass das Unternehmen der Regulierung durch Behörden der US-Regierung unterliegt, einschließlich der US-Handels- und Außenministerien, die den Export oder die Umleitung bestimmter technischer Produkte in bestimmte Länder verbieten. Der Kunde garantiert, dass er die Export- und Reexportbeschränkungen, die in der Exportlizenz für die lizenzierte Software und alle anderen anwendbaren Exportbestimmungen festgelegt sind, in jeder Hinsicht einhält. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen schad- und klaglos zu halten für Verluste, Schäden, Haftung oder Kosten, die dem Unternehmen dadurch entstehen, dass der Kunde Exportbestimmungen oder -beschränkungen nicht einhält.

10.2. Hinweise

Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und können per Einschreiben, Einschreiben oder Post erster Klasse erfolgen oder persönlich an die auf der Titelseite angegebene Adresse übergeben werden. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gilt eine Mitteilung mit persönlicher Zustellung an die Partei oder per Post fünf Tage nach ordnungsgemäßer Hinterlegung in einem Briefkasten als wirksam.

10.3. Nichtzuweisung

Der Kunde darf Precision Software oder Support ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Precision nicht abtreten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen.

10.4. Nachfolger

Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute, sofern hierin nichts anderes bestimmt ist.

10.5. Höhere Gewalt

Jegliche Verzögerung der Leistung (mit Ausnahme der Zahlung fälliger Beträge), die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der ausführenden Partei liegen, stellt keine Vertragsverletzung dar. Die Leistungsfrist verlängert sich um einen Zeitraum, der der Dauer des Leistungshindernisses entspricht.

10.6. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates New York und wird von diesen ausgelegt. Monroe County, New York, ist der angemessene Gerichtsstand und Gerichtsstand für die Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung. Beide Parteien stimmen hiermit dieser persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit zu.

10.7 Salvatorische Klausel

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt der Rest dieser Vereinbarung in Kraft, als ob diese Bestimmung kein Teil wäre.

10.8. Ganze Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Diskussionen und Übereinkünfte, ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf diese Angelegenheiten. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor allen zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen, die in der Bestellung des Kunden oder in den Auftragsbestätigungsformularen des Unternehmens enthalten sein können.

Garantiebestimmungen

Version 2024.01.24

Eine vollständige Liste der Garantiebedingungen finden Sie auf unserer Garantieseite hier

Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie

Kommt bald! 

Version 2024.03.25

Produkte erreichen aus mehreren Gründen das Ende ihres Produktlebenszyklus. Diese Gründe können auf Marktanforderungen, technologische Innovationen und Entwicklungen zurückzuführen sein, die zu Produktänderungen führen, oder die Produkte reifen im Laufe der Zeit einfach weiter und werden durch funktionsreichere Technologien ersetzt. Obwohl dies ein fester Bestandteil des gesamten Produktlebenszyklus ist, ist sich Precision Optical Technologies bewusst, dass End-of-Life-Meilensteine Unternehmen häufig dazu veranlassen, die Art und Weise zu prüfen, in der sich solche End-of-Life-Meilensteine auf die Produkte in ihren Netzwerken auswirken. Wir haben die nachstehende End-of-Life-Richtlinie von Precision OT dargelegt, um Kunden dabei zu helfen, ihren End-of-Life-Übergang besser zu verwalten und zu verstehen, welche Rolle Precision OT bei der Migration zu alternativen Lösungen spielen kann.

Die allgemeinen Richtlinien sind:

  1. Precision OT wird sich nach besten Kräften bemühen, die betroffenen Produkte beim letzten Kauf sechs Monate im Voraus zu benachrichtigen. Das Datum des letzten Kaufs ist das letzte Datum, an dem eine Bestellung für die in der EOL-Mitteilung aufgeführten Produkte aufgegeben werden kann. EOL-Benachrichtigungen werden direkt an bestehende Kunden gesendet, wenn das Produkt eingestellt wird.
  2. Precision OT wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Frist von 6 Monaten nach dem letzten Kaufdatum für die letzte Lieferung ermöglichen. Das letzte Versanddatum ist das letzte zulässige Versanddatum, das für das eingestellte Produkt angefordert werden kann.
  3. Ersatzteile für Hardware oder eine gleichwertige Gutschrift sind für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem letzten Versand verfügbar. Ersatzteile werden gemäß unserem RMA-Prozess (Return Materials Authorization) bereitgestellt. Precision OT definiert das Ende der Produktlebensdauer als 2 Jahre nach dem letzten Versanddatum. Nach diesem Zeitraum erlischt die lebenslange Garantie.

Precision OT behält sich das Recht vor, bei Bedarf von dieser Richtlinie abzuweichen.

Export-Compliance-Richtlinie

Kommt bald! 

Export-Transfer-Vereinbarung für ausländische und Drittparteien

Kommt bald! 

Endbenutzer-/Endverbrauchererklärung

Kommt bald! 

PRODUKTKONFORMITÄT

TAA-Konformität

Kommt bald! 

RoHS-Konformität

Kommt bald! 

REACH-Konformität

Kommt bald! 

Erklärung zu Seltenerdelementen

Kommt bald!